München/Hamburg, 1. August 2014 – Schauspielerin Simone Thomalla ist gestern mit ihrer Schmerzensgeldklage in Höhe von mindestens 20.000 EURO gegen das People-Magazin Closer gescheitert. Im Rechtsstreit um die „Dekolleté-Berichterstattung" sieht das OLG München den Tatbestand einer schweren schuldhaften Persönlichkeitsverletzung nicht erfüllt, insbesondere in Anbetracht der intensiven öffentlichen Selbstdarstellung von Frau Thomalla bei unterschiedlichen Gelegenheiten. Simone Thomalla hatte über zwei Instanzen geklagt und muss nun die Kosten des Verfahrens vollständig tragen. Eine Revision hat das Gericht nicht zugelassen.
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