Spiesser ist Bauer Media Group gegenüber schadensersatzpflichtig

Vertrieb des Spiesser an bayrischen Schulen ohne Genehmigung der Schulleitung ist rechtswidrig
Die Bauer Media Group hat sich mit ihrer Klage gegen das Jugendmagazin Spiesser am Oberlandesgericht München in allen entscheidenden Punkten durchgesetzt.

Das Oberlandesgericht München hat gestern entschieden, dass der Spiesser künftig nicht mehr an bayerischen Schulen ausgelegt werden darf, ohne dass die Genehmigung der jeweiligen Schulleitung vorliegt. Eine Revision gegen dieses Urteil ist nicht zugelassen.

Darüber hinaus wird der Spiesser verurteilt, der Bauer Media Group Auskunft zu geben, an welchen Schulen die Zeitschrift in der Vergangenheit ohne Genehmigung der Schulleitung ausgelegt wurde. Dies umfasst u.a. Name, Anschrift der Schule und Zeitraum der Belieferung. Außerdem wird der Spiesser verurteilt, der Bauer Media Group Schadenersatz zu leisten, der aus dem rechtswidrigen Vertrieb des Spiessers entstanden ist.

Die Bauer Media Group hat in der Vergangenheit wiederholt festgestellt, dass die an die Schulen gelieferten Exemplare des Spiessers mehrheitlich nicht gelesen, sondern sofort weggeworfen werden. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, inwieweit die Anforderungen der IVW an die von ihr festgestellten Zahlen zu Auslegestellen und zur verbreiteten Auflage des Spiessers für die werbetreibende Industrie relevant sind, wenn sie aus einem rechtswidrigen Vertrieb an Schulen stammen. Pressekontakt:
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